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Allgemein:

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Stationen im Lebenslauf

Besuch des Pfarrers/ein Gespräch mit dem Pfarrer
Rufen Sie im Pfarramt an oder lassen Sie anrufen. Wir vereinbaren einen Termin.

Entlassschein (Dimissoriale)
Sie wohnen in der Evangelischen Kirchengemeinde Niederweidbach (Niederweidbach, Oberweidbach, Rossbach) und wollen eine Taufe oder eine Hochzeit in einer anderen Kirchengemeinde durchführen lassen. Dazu brauchen Sie einen Entlassschein unserer Kirchengemeinde. Rufen Sie im Pfarramt/Gemeindebüro an. Wir stellen eine Dimissoriale aus.

Patenschein
Sie sollen Pate oder Patin bei der Taufe eines Kindes werden und brauchen einen Patenschein? Rufen Sie im Gemeindebüro oder im Pfarramt an. Wir fragen nach Ihrem Namen, Ihrem Wohnort, Ihrem Geburtsdatum und wo die Taufe sein soll. Sie können den Patenschein abholen oder wir bringen ihn nach Absprache vorbei.

Taufe eines Kindes
Sie möchten Ihr Kind taufen lassen? Durch unseren wechselnden Gottesdienstplan ist eine Taufe an vielen Sonntagen möglich, aber nicht an jedem Sonntag. Vor der Taufe kommt der Pfarrer zum Taufgespräch. Im Taufgespräch geht es um die Taufe und den Taufgottesdienst. Paten müssen einer Kirche angehören, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) gehört. Paten, die nicht in unserer Kirchengemeinde wohnen, brauchen einen Patenschein. Rufen Sie im Pfarramt an: 06444 - 92 18 54.
» Die Taufe: Eine Verbindung, die trägt

Taufe als Erwachsener
Erwachsene werden in der Regel nach einem Taufunterricht getauft. Der Taufunterricht besteht in einigen Gesprächen über Fragen des christlichen Glaubens. Die Taufe findet in der Regel in einem unserer Gottesdienste statt.

Konfirmandenunterricht
Der Konfirmandenunterricht dauert mindestens 70 Unterrichtsstunden in rund 18 Monaten. Er beginnt jeweils nach den Sommerferien. Mit dem Konfirmandenunterricht beginnen in der Regel Jugendliche, die nach den Sommerferien 12 Jahre alt sind und/oder dann in der 8. Klasse sind. Sprechen Sie mit Ihrem Kind.

Kirchliche Trauung
Vor der kirchlichen Trauung finden zwei Traugespräche statt. Im ersten erfahren Sie, was wir für Ihren "schönsten Tag im Leben" alles zu bieten haben. Im zweiten sagen Sie, was Sie induviduell wünschen. Rufen Sie für eine Terminabsprache an. In der Regel kommt der Pfarrer zu Ihnen.
» Die Trauung: Ein verheißungsvoller Schritt

Jubiläumshochzeit (Silberne Hochzeit, Goldene, Diamantene Hochzeit)
Vor der Jubiläumshochzeit findet ein Gespräch über den Gottesdienst statt, der Pfarrer kommt zu Ihnen. Die Jubiläumshochzeit kann in der Kirche, aber auch zu Hause stattfinden.

Jubiläumskonfirmation (Silberne, Goldene, Diamantene, Eisene, Gnadene Konfirmation)
Wir feiern die Jubiläumskonfirmationen jeweils in der ersten Jahreshälfte. Ein Gottesdienst findet mit der Silbernen Konfirmation statt, ein weiterer mit der Goldenen usw. Konfirmation. Die Termine entnehmen Sie dem Gemeindebrief oder den Aushängen.

Hausabendmahl
Rufen Sie an, wir vereinbaren einen Termin. Vielleicht gibt es Menschen in der Nachbarschaft, die ebenfalls teilnehmen möchten.

Aussegnung eines Angehörigen im Sterbehaus und/oder auf dem Friedhof
Wir begleiten Sie nach dem Tod eines Angehörigen auf Wunsch mit einer Aussegnung im Sterbehaus und/oder auf dem Friedhof.

Beerdigung eines Angehörigen
Vor der Beerdigung findet ein Gespräch über den Gottesdienst statt, zu dem der Pfarrer ins Trauerhaus kommt. » Die Bestattung: Ein Abschied, der zum Leben gehört

Kirchenführung

Unsere Evangelische Marienkirche in Niederweidbach wird gerne von Einzelpersonen, von kleinen und großen Gruppen besucht. Küsterin Gerda Debus organisiert die Besuche und die Führungen. Ihre Telefonnummer: 06444 - 61 49. Gerne zeigen wir Ihnen auch unsere Kirchen in Oberweidbach und Rossbach.

Termine

Downloaden Sie sich den aktuellen » Gemeindebrief "Miteinander" [3.356 KB] .

Familienforschung

Das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) nennt den Kirchengemeinden mehrere Möglichkeiten des Umgangs mit Familienforschern. Wir verfahren in der Regel nach der ersten Möglichkeit: Bitte nutzen Sie das Zentralarchiv der EKHN für Ihre Forschungen. Unsere Kirchenbücher werden dort als Mikrofilm aufbewahrt. Rufen Sie bitte dort an und vereinbaren Sie einen Termin.
» Zentralarchiv der EKHN
Ahastr. 5a
64285 Darmstadt
phone: 06151 - 3663-63
fax: 06151 - 3663-94
mail: zentralarchiv@ekhn-kv.de
Bedenken Sie bitte vorher:
Kirchengemeinden dürfen nur die Daten bis einschließlich 1875 nennen. Am 1.1.1876 wurden die Standesämter eingeführt und dort ist heute nachzufragen.
Können Sie die Schrift lesen? Die Bücher sind nicht in Sütterlin geschrieben, sondern in Kurrent, der Vorform von Sütterlin.

Vermietung

Anmietung des Gemeindehauses für eine Feier
Rufen Sie im Pfarramt/Gemeindebüro an. Wir informieren Sie über Mietvertrag und Hausordnung.

Anmietung der Kirche
Bitte formulieren Sie Ihren Wunsch schriftlich an den Kirchenvorstand.

Kircheneintritt

Der Kircheneintritt erwachsener, bereits getaufter Menschen geschieht über drei Schritte:
1. Rufen Sie den Pfarrer an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
2. Kommen Sie zu einem Gespräch. Wenn es Ihnen möglich ist, bringen Sie einen Nachweis Ihrer Taufe oder eine Erklärung über Ihren früheren Kirchenaustritt mit.
3. Am Ende des Gesprächs erklären Sie schriftlich Ihren Kircheneintritt. Damit sind Sie Mitglied der Evangelischen Kirche. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt durch die Teilnahme an einem Gottesdienst feierlich dokumentieren.
Wenn Sie bisher nicht getauft wurden, geschieht der Kircheneintritt über die Taufe als Erwachsener (siehe dort).
Wenn Sie aus einer anderen christlichen Kirche in die Evangelische Kirche übertreten wollen, prüfen Sie bitte diesen Schritt. In allen christlichen Kirchen wird Gottes Wort verkündet und Gemeinde gelebt.
Vor dem Eintritt in die Evangelische Kirche müssen Sie aus Ihrer bisherigen Kirche austreten (Standesamt) und dann wie beschrieben in die Evangelische Kirche eintreten. Den Übertritt kann man ab dem 14. Lebensjahr selbständig vornehmen, vorher geschieht dies durch die schriftliche Erklärung der Eltern mit dem Versprechen, dass das Kind nun den Evangelischen Religionsunterricht besuchen und am Konfirmandenunterricht teilnehmen wird.
» www.evangelisch-das-ganze-Leben.de



Antrag an den Kirchenvorstand

Ihren Antrag an den Kirchenvorstand reichen Sie bitte im Pfarramt, im Gemeindebüro, beim Vorsitzenden des Kirchenvorstandes oder bei einem Mitglied des Kirchenvorstandes ein. Bitte formulieren Sie Ihren Antrag schriftlich.